Konditionen

über die Selbstständigkeit wird aufgrund des „Anordnungsmodell“ keine Psychotherapie mehr angeboten, die über die Grund- oder Zusatzverischerung abgerechnet werden kann.
Über das Anstellungsverhältnis ist es aktuell möglich über die Grundversicherung Therapie anzubieten.
Meine Dienstleistungen biete ich nur für Selbstzahler:innen an. Um Ihnen jedoch entgegenzukommen verrechne ich den rund 20 Jahre alten Richttarif der FSP von 184.- pro Einheit (45 Minuten). Somit biete ich psychologisch-pädagogische Gespräche & Beratungen oder Coaching an, neben meiner Tätigkeit als Supervisor und Selbsterfahrungstherapeut (Ausbildung von Assistenzpsychologen:innen oder Assistenzärzten:innen).

Keine Überweisungsschreibungen durch Ärzte:innen notwendig, wenn sie zu mir in die Selbstständige praktische Tätigkeit kommen.